Geimpfte Prüflinge müssen einen Nachweis einer vollständigen Impfung vorlegen, Genesene benötigen einen PCR- oder anderen Nukleinsäurenachweis, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Alle anderen Teilnehmer benötigen eine Bescheinigung über einen erfolgten negativen Schnelltest innerhalb der letzten 24 Stunden vor Beginn der Prüfung. Am Standort Reutlingen gilt pauschal die 2G-Regel. Den Infoflyer finden Sie unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Pruefungstermine/HinweisCovid.html.
Quelle: darc.de