Als Grund für die erneute Verlängerung der Übergangsfrist gab Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz an, dass zahlreiche Berufsgruppen von einem möglichen Verbot betroffen wären. „Außerdem plant das Bundesverkehrsministerium ohnehin Funkgeräte von dem Verbot auszunehmen, wenn die StVO das nächste Mal geändert wird. Das soll Stand jetzt 2022 der Fall sein“, so Buchholz. Die Verlängerung der Ausnahmeregelung sei daher sinnvoll.
Quelle: darc.de