Nutzung von Handfunkgeräten in Schleswig-Holstein weiterhin erlaubt

Die Nutzung von Handfunkgeräten während der Fahrt bleibt in Schleswig-Holstein bis zum 31. Dezember 2021 erlaubt. Wie die Landesregierung in einer Pressemitteilung bekannt gab, verlängert das Bundesland damit eine ursprünglich bis zum 30. Juni 2020 geltende Übergangsregelung erneut. Die vorher gültige Verlängerung läuft zum 30. Juni 2021 aus.

Als Grund für die erneute Verlängerung der Übergangsfrist gab Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz an, dass zahlreiche Berufsgruppen von einem möglichen Verbot betroffen wären. „Außerdem plant das Bundesverkehrsministerium ohnehin Funkgeräte von dem Verbot auszunehmen, wenn die StVO das nächste Mal geändert wird. Das soll Stand jetzt 2022 der Fall sein“, so Buchholz. Die Verlängerung der Ausnahmeregelung sei daher sinnvoll.

Quelle: darc.de