Darüber hinaus hatten wir darum gebeten von Anmeldungen zur Prüfungen abzusehen.“ Ab sofort könne man, so die BNetzA, wieder Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung einreichen. In einer PDF-Datei gibt die BNetzA eine Übersicht, an welchen Standorten wieder Prüfungen stattfinden können: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/Termine.pdf?__blob=publicationFile&v=1. Die BNetzA ist darüber hinaus bemüht, an allen üblichen Standorten wieder Prüfungen anzubieten. Für Prüfungsteilnehmer, die bereits eine Einladung erhalten haben, teilt die Behörde folgendes mit: „Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die bereits zu einer Prüfung eingeladen wurden und deren Prüfung abgesagt werden musste, erhalten von uns weitergehende Informationen auf dem Postweg.“ Abschließend weist die BNetzA darauf hin, dass alle Einladungen zu Amateurfunkprüfungen unter dem Vorbehalt der weiten Entwicklung der Corona-Pandemie stehen. Darüber berichtet die Behörde auf ihrer Webseite unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/_functions/faq_Amateurfunk-table.html.
Quelle: darc.de