Weiterhin bittet die Bundesnetzagentur darum, auf Anmeldungen zu Prüfungen zu verzichten und erst dann Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung zu stellen, wenn neue Prüfungsplätze veröffentlicht wurden. Hierüber wird die Bundesnetzagentur zu gegebener Zeit informieren.
Den Link zur Mitteilung der BNetzA finden Sie unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/amateurfunk_node.html?fbclid=IwAR3bWVbQKuNMH_lGIEsTS_ljzVTWTQRXJBOBMmoxd3y7_OA2DBQRBvDg7v4
Quelle: darc.de