Der Ausbildungsbetrieb wird durch die neue Verordnung vereinfacht, so genügt ein /T am eigenen Rufzeichen zur Kenntlichmachung des Ausbildungsbetriebs. Und auch Funkamateure der Klasse E können sich über erweiterte Befugnisse freuen, u.a. ist nun der Zugang zu den GHz-Bändern ab dem 23-cm-Band möglich. Die Änderungen finden Sie zusammengefasst in unserer Schnellübersicht. Beachtenswert sind ferner die Verfügungen Nr. 58 und 61 der Bundesnetzagentur, erschienen im Amtsblatt Nr. 11 vom 12. Juni (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Presse/Amtsblatt/start.html). Die novellierte AFuV wurde kürzlich am 4. Juni im Bundesgesetzblatt (BGBL 2024 I Nr. 175) veröffentlicht (www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/175/VO.html). Eine initiale Pressemitteilung aus 2023 des zuständigen Ministeriums finden Sie unter https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/062-amateurfunk-einfacher.html.
Quelle: darc.de