24. Juni 2024: Novellierte Amateurfunkverordnung (AfuV) in Kraft getreten

Am heutigen Montag, den 24. Juni, ist die novellierte Amateurfunkverordnung in Kraft getreten. Mit der überarbeiteten Verordnung gesteht der Gesetzgeber dem Amateurfunkdienst neue, zeitgemäße Möglichkeiten zu. Die AFuV regelt erstmals den Remotebetrieb für Funkamateure der Klasse A. Weiterhin gibt es mit der Einführung der neuen Einsteigerklasse N wieder drei Amateurfunkklassen. Die Prüfungsmodalitäten sind neu gestaltet und bauen nun aufeinander auf. Die erste Prüfung findet in Kürze auf der HAM RADIO in Friedrichshafen statt.

Der Ausbildungsbetrieb wird durch die neue Verordnung vereinfacht, so genügt ein /T am eigenen Rufzeichen zur Kenntlichmachung des Ausbildungsbetriebs. Und auch Funkamateure der Klasse E können sich über erweiterte Befugnisse freuen, u.a. ist nun der Zugang zu den GHz-Bändern ab dem 23-cm-Band möglich. Die Änderungen finden Sie zusammengefasst in unserer Schnellübersicht. Beachtenswert sind ferner die Verfügungen Nr. 58 und 61 der Bundesnetzagentur, erschienen im Amtsblatt Nr. 11 vom 12. Juni (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Presse/Amtsblatt/start.html). Die novellierte AFuV wurde kürzlich am 4. Juni im Bundesgesetzblatt (BGBL 2024 I Nr. 175) veröffentlicht (www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/175/VO.html). Eine initiale Pressemitteilung aus 2023 des zuständigen Ministeriums finden Sie unter https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/062-amateurfunk-einfacher.html.

Quelle: darc.de

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Neue AFuV – noch einmal komplett mit allen Änderungen

Die Bundesnetzagentur verlinkt auf ihrer Webseite noch einmal auf die nun gültige Amateurfunkverordnung (AFuV) – mit allen Änderungen der jüngsten Novelle. Den Link finden Sie über folgenden Weg auf der BNetzA-Webseite www.bundesnetzagentur.de „Fachthemen“, „Telekommunikation“, „Funk und Frequenzen“, „Spezielle Anwendungen“, „Amateurfunk“ bzw. bnetza.de/amateurfunk unter dem Abschnitt „Rechtsgrundlage“; oder alternativ direkt: www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/index.html .

Die „Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk“ auf der Webseite des Bundesministeriums für Justiz kann auch in alternativen Formaten HTML, PDF, XML oder EPUB abgerufen werden. Wir empfehlen, von der aktuellen AFuV eine PDF-Datei herunterzuladen und diese griffbereit zu den Unterlagen im Shack zu legen.

Quelle: darc.de

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Deutschlandfunk Kultur berichtet über Amateurfunk

Der Deutschlandfunk brachte am 22. Juni in seiner wöchentlichen Sendereihe „Deutschlandfunk Kultur: Breitband“ unter anderem einen Beitrag über den Amateurfunk. In Form eines Podcasts unterhielten sich drei Personen, die nicht Funkamateure waren, über den Amateurfunkdienst. Die Gesprächsrunde dauert rund 15 Minuten und ein inhaltlicher Anhaltspunkt war unter anderem auch neu novellierte Amateurfunkverordnung.

In ein paar Passagen O-Ton kommt Lars Weiler, DC4LW, zu Wort der aus dem Amateurfunkalltag berichtet und die Möglichkeiten des Amateurfunks erklärt. Wer selbst zuhören möchte, findet den kurzweiligen Beitrag ab etwa Minute 26: https://www.deutschlandfunkkultur.de/digitaler-euro-so-anonym-wie-bargeld-dlf-kultur-55173e07-100.html. Darüber berichtet Alfred Artner, DGØGM.

Quelle: darc.de

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