Am heutigen Montag, den 24. Juni, ist die novellierte Amateurfunkverordnung in Kraft getreten. Mit der überarbeiteten Verordnung gesteht der Gesetzgeber dem Amateurfunkdienst neue, zeitgemäße Möglichkeiten zu. Die AFuV regelt erstmals den Remotebetrieb für Funkamateure der Klasse A. Weiterhin gibt es mit der Einführung der neuen Einsteigerklasse N wieder drei Amateurfunkklassen. Die Prüfungsmodalitäten sind neu gestaltet und bauen nun aufeinander auf. Die erste Prüfung findet in Kürze auf der HAM RADIO in Friedrichshafen statt.
Der Ausbildungsbetrieb wird durch die neue Verordnung vereinfacht, so genügt ein /T am eigenen Rufzeichen zur Kenntlichmachung des Ausbildungsbetriebs. Und auch Funkamateure der Klasse E können sich über erweiterte Befugnisse freuen, u.a. ist nun der Zugang zu den GHz-Bändern ab dem 23-cm-Band möglich. Die Änderungen finden Sie zusammengefasst in unserer Schnellübersicht. Beachtenswert sind ferner die Verfügungen Nr. 58 und 61 der Bundesnetzagentur, erschienen im Amtsblatt Nr. 11 vom 12. Juni (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/Presse/Amtsblatt/start.html). Die novellierte AFuV wurde kürzlich am 4. Juni im Bundesgesetzblatt (BGBL 2024 I Nr. 175) veröffentlicht (www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/175/VO.html). Eine initiale Pressemitteilung aus 2023 des zuständigen Ministeriums finden Sie unter https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2023/062-amateurfunk-einfacher.html.
Quelle: darc.de