Nachgefragt beim DLF: UKW-Rundfunk bleibt

Eine Anfrage beim Deutschlandfunk (DLF) über die Zukunft des UKW-Rundfunks wurde ausführlich beantwortet. Die gute Nachricht vorab: Eine Abschaltung der UKW-Verbreitung ist nicht geplant. Vielfach liest man, dass der UKW-Rundfunk bald zugunsten des Digitalfunks (DAB+) abgeschaltet werden solle. Die Hörer machen den Wechsel zu DAB+ jedoch nicht mit – und das trotz massiver Werbung.

Nun könnte man meinen, dass DAB+ dann überflüssig ist. So einfach ist es jedoch nicht. Das Problem liegt in der Knappheit der zur Verfügung stehenden UKW-Frequenzen. Der DLF kann nicht alle Gebiete in DL mit UKW abdecken. Deshalb wird in DAB+ investiert. DAB+ ist ein Gleichwellennetz. Ein weiterer Sender braucht keine eigene Frequenz. Der DLF schaltet jedoch nach und nach kleinere UKW-Füllsender ab, sobald dort DAB+ verfügbar ist. Die großen Grundnetzsender und auch kleinere Sender mit einer gewissen Relevanz bleiben bestehen. Das Argument, dass DAB+ gegenüber UKW Strom spare, sei übrigens nicht wahr. Zitat: „DAB+ ist eine denkbar schlechte Maßnahme, um etwas für das Klima zu tun …“ Die schlechte Nachricht soll nicht verschwiegen werden: Es ist nicht daran gedacht, Mittel- oder Langwellensender neu zu bauen, obwohl ein einziger leistungsstarker Sender – zumindest nachts – ganz Deutschland versorgen könnte. Darüber berichtet Matthias Wendt, DL9MWE

Quelle: darc.de

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R07 OV-Abend am 10.08.2022

Am Abend des 10.8. 2022 fand der 8. OV Abend 2022 von R07 in der Gaststätte ‚Alt Langenberg‘ statt. Nach dem Urlaub des Alt-Langenberg Teams stand auch die Küche wieder zur Verfügung. In bester Stimmung fanden sich trotz Urlaubszeit 13 respektable Besucher ein. 

Darunter war auch wieder Graeme, australischer OM, der uns vor seiner Heimreise noch einmal besuchte. Es fanden anregende Gespräche kreuz und quer über die Tische statt. Graeme berichtete aus seinem Arbeitsleben, hatte interessante Eindrücke aus dem australischen Vereinsleben zu bieten und präsentierte mit gewissem Stolz zukünftige Vorhaben seines Funkamateurvereins. Sprachprobleme gab es augenscheinlich nicht, zur Not wurden Hände und Füße zur Hilfe genommen. Die Stimmung war bestens, es wurde viel gelacht. Wir haben vereinbart, über unser Treffen zu berichten und die Webseiten unserer Vereine zu verlinken. Die Benutzung auf unserer Webseite bereits veröffentlichter Fotos und Berichten wurde ihm bereits vorab freigestellt. Natürlich wurde auch ein mögliches HF Treffen verabredet, welches im Detail per email bzw. Echolink Verbindung in naher Zukunft besprochen wird.

Frau Barbara Wendt, die Mitglied im Rat und die dritte stellvertretende Bürgermeisterin in unserer Stadt ist, besuchte uns vor ihrem Urlaub auch noch einmal und überraschte uns gleich zu Beginn der Veranstaltung damit, die Anmeldeformulare zum Vereinsbeitritt unterschreiben zu wollen. Das werden wir nach ihrem Urlaub sehr gerne in die Wege leiten. Eines „ihrer“ Themen ist unser geplantes Vereinsheim. Ich konnte ihr von positiven Gesprächen zwischen Frank, DC8EV, und dem Bürgermeister berichten. Auch interessierte sie ein Gespräch zwischen Frank, DC8EV und dem Besitzer einer Immobilie in Langenberg, die unserem Wunsch entsprechen könnte. Insgesamt konnte ihr berichtet werden, dass unser OVV sehr viele zeitaufwändige anbahnende Gespräche geführt hat und nach seiner Auszeit fortführen wird.

Frank, DB9EV berichtete über das geplante Fieldday, die damit verbundenen Herausforderungen und Lösungsansätze. Er beklagte die zögerliche Beantwortung seiner Anfrage zur Teilnahme am Fieldday. Ein Grund dafür ist natürlich der Umstand, dass viele in den noch nicht gelösten Begleitumständen ein Hindernis für Ihre Beteiligung gesehen haben. Die Gesprächsbeteiligung und damit das Interesse an der Veranstaltung war sehr groß. Der Termin für das Fieldday wurde in den Oktober hinein verschoben. Die Unterstützung durch den Vorstand wurde ihm zugesagt.

Zu diesem Thema passte der Bericht von Heinrich DH3JH über ein Gespräch mit Hermann Josef Schmitz, dem Vorsitzenden des Vereins ‚VVV‘ (Verkehrs und Verschönerungs Verein Langenberg) vom gleichen Tag. Ich habe von Herrn Schmitz die Zusage erhalten, dass unser Verein bei einem möglichen Fieldday einen Platz auf der „Senderwiese“, natürlich in Absprache mit dem „Waldkletterpark“ Team, benutzen kann. Ebenfalls wurde die Benutzung der sanitären Anlagen genehmigt. Auch ein Catering durch das „Baumhaus“ (Restauration am Bismarckturm) ist möglich. Damit wäre die größte Hürde für ein Fieldday beseitigt.

Nach über 3 Stunden anregender Unterhaltung wurde der Abend mit einem durchaus positiven Gefühl für die Zukunft mit den Wünschen auf ein baldiges Wiedersehen beendet.

So, liebe Mitglieder und Freunde des OV R07, nun hebt doch mal fleißig den Daumen für diesen großartigen Beitrag, der größtenteils aus der Feder unseres lieben Heinrichs DH3JH stammt. Vielen Dank dafür, also für den Bericht und natürlich auch für den Daumen.

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RTTY wird 100

Es war der 9. August 1922, erstmals wurde in einem Flugzeug auf einer Schreibmaschine ein Text geschrieben. Und dieser zeitgleich am Boden ausgedruckt. Mit diesem Experiment hatte das US-Marineministerium dem Fernschreibverfahren quasi Flügel verliehen – auf den Tag genau vor 100 Jahren. Von nun ab war es möglich, Texte in einer Geschwindigkeit bis zu 100 Wörtern pro Minute drahtlos zu übertragen. Das Ministerium drängte umgehend darauf, auch Nachrichten in die Gegenrichtung möglich zu machen, nämlich vom Boden zum Flugzeug. Es war die Geburtsstunde des Funkfernschreibens – „RTTY“.

Nach dem Zweiten Weltkrieg gelangten in den USA erste Fernschreiber in die Hände von Funkamateuren, die daraufhin ihre Sender für die Frequenzumtastung (FSK) modifizierten. RTTY war nun auch im Amateurfunkdienst angekommen. Mit dem Einzug von Computern im privaten Bereich Anfang der 80er Jahre ersetzten diese mit recht einfachen RTTY-Programmen das bis dato verbreitete elektromechanisch erzeugte RTTY. Mit der Einführung der Digitaltechnik und der Entwicklung von neuen Sendearten wie PSK31 bzw. später FT8 hat RTTY im Amateurfunk an früherer Bedeutung verloren. Anders im Seefunkdienst: Trotz moderner und schneller Digital-Verfahren haben RTTY-Aussendungen dort noch immer ihren Stellenwert, wenn es z. B. darum geht, vor Gefahren zu warnen oder den Schiffsführern aktuelle Seewetterberichte zu übermitteln.

Quelle: darc.de

Das Foto zeigt das Fernschreibfunkgerät, das die US-Marineabteilung im August 1922 einsetzte, um maschinengeschriebene Funksprüche von einem Marineflugzeug zu empfangen. Quelle: Library of Congress (gemeinfrei) – https://www.loc.gov/pictures/item/2002697173/

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Neuer AFU-Lehrgang ab Oktober / R07 als Teil der Ausbildungskooperation dabei

Noch stöhnen wir bisweilen über die Sommerhitze, der Herbst steht jedoch bereits vor der Tür. Und Herbstzeit ist Lehrgangszeit!

Auch in diesem Jahr werden wir von R07 uns im Rahmen der „Ausbildungskooperation Ruhrgebiet Süd“ daran beteiligen, aus funkbegeisterten Menschen Funkamateure zu machen. Bitte im Rahmen der „Mund-zu-Mund- Propaganda“ persönlich bekannte Interessenten auf diese Möglichkeit zur Erlangung der „Lizenz“ hinweisen.

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01.08.1972 Das Radioteleskop Effelsberg geht in Betrieb

Am 1. August 1972 wird das mit 100 m Durchmesser damals größte frei bewegliche Radioteleskop der Welt bei Effelsberg (Bad Münstereifel) in Betrieb genommen. Den Rekord hält es 29 Jahre lang, bis im Jahr 2000 das Teleskop in Green Bank (USA) fertiggestellt wird (Apertur 100–110 m). Die Tallage des Radioteleskops Effelsberg zwischen den umliegenden Bergen schützt es weitestgehend vor Einstrahlung durch zivilisationsbedingte Radioquellen.

Um dennoch weitere mögliche Störungen zu vermeiden, ist die Nutzung einiger Frequenzen des BOS-Funks in 150 km Umkreis nicht gestattet. Innerhalb dieses Radius dürfen nur die 72 sogenannten „Effelsberg-Frequenzen“ genutzt werden: Das BOS-Digitalfunknetz arbeitet bei 380–385 MHz im Uplink, bei 390–395 MHz im Downlink. Dazu ist ein weiterer Frequenzbereich bei 406,1–410 MHz zur ausschließlichen DMO-Nutzung zugewiesen worden. Insgesamt stehen damit dem digitalen BOS-Funk 156 DMO-Frequenzen zur Verfügung. Allerdings ist die Radioastronomie in einem Teilbereich Primärnutzer. Daher wurde mit Radius von 150 km um den Standort Effelsberg der Frequenzbereich von 407–409,1 MHz gesperrt. Innerhalb der Schutzzone dürfen derzeit lediglich die Frequenzbereiche 406,1–407 MHz und 409,1–410 MHz, die sog. „Effelsberg-Frequenzen“ (72 Stück), genutzt werden.

Quelle: darc.de

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Dr. Ulrich L. Rohde, N1UL/DJ2LR, erhält ARRL-Auszeichnung für seine technischen Leistungen

Die ARRL hat Dr. Ulrich L. Rohde, N1UL/DJ2LR, in einer Meldung auf ihrer Webseite als Empfänger des “Institute of Electrical and Electronics Engineers (IEEE) Photonics Society Engineering Achievement Award” für das Jahr 2022 bekannt gegeben. Der Preis des IEEE wird für herausragende technische Leistungen auf dem Gebiet der optoelektronischen Signalerzeugung und optischen Messgeräte für intelligente optische Netzwerke der nächsten Generation verliehen.

Dr. Rohde ist derzeit Partner von Rohde & Schwarz in München, Deutschland, und Vorsitzender der Synergy Microwave Corporation in Paterson, New Jersey. Er ist außerdem Präsident der Communications Consulting Corporation, Ehrenmitglied des Senats der Universität der Bundeswehr in München, Ehrenmitglied des Senats der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg und ehemaliges Mitglied des Board of Directors der Ansoft Corporation in Pittsburgh, Pennsylvania. Während seiner gesamten Laufbahn war er im Bereich der Mikrowellentechnologie tätig und wurde 2017 für seine Arbeit bei der Entwicklung von Software-Defined Radio (SDR) ausgezeichnet.

„Wir gratulieren Dr. Rohde zu dieser prestigeträchtigen Auszeichnung“, sagte Ed Hare, W1RFI, von der ARRL. „Wir in der Amateurfunkgemeinschaft haben lange von Dr. Rohdes Fachwissen profitiert. Seine Ratschläge und Anleitungen zu technischen Verfahren sowie seine Großzügigkeit waren für die ARRL-Mitglieder und unser Labor von unschätzbarem Wert.“ Im Jahr 2021 stiftete Rohde dem ARRL-Labor einen Rohde & Schwarz SMBV100A Vektor-Signalgenerator.

Dr. Rohde wird den Engineering Achievement Award 2022 auf der IEEE Photonics Conference im November in Vancouver, British Colombia, Kanada, erhalten.

Quelle: darc.de

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** Update **„Mikrofonverbot am Steuer“ – Übergangsfrist wird letztmalig verlängert

Die Frage ist geklärt: Wie lang gilt denn nun die letztmalige Übergangsfrist:

Funkgeräte ohne Freisprecheinrichtung erhalten Ausnahme in NRW

Seit dem 01.07.2021 gilt das Verbot zur Nutzung elektronischer Geräte aus § 23 Absatz 1a StVO auch für Funkgeräte ohne Freisprecheinrichtung.
Doch viele Kraftfahrer/innen müssen ein Funkgerät in Ihrer Tätigkeit nutzen. So sind zum Beispiel Kraftfahrer/innen in Fahrzeugen des Straßenbetriebsdienstes (z.B. Straßenmeistereien, Bauhöfe oder Winterdienst) auf die Verwendung von Funkgeräten zur Kommunikation und Koordination angewiesen. Im Bereich der Großraum- und Schwertransporte ist die Nutzung von Funk nach den Auflagen der Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST) zur Kommunikation zwischen Transport und Begleitfahrzeug bzw. Polizei häufig sogar ausdrücklich vorgeschrieben. Daneben werden Funkgeräte auch von Fahrschulen bei der Ausbildung oder von Kraftfahrern im Güterkraftverkehr zur Warnung vor Gefahrensituationen genutzt.
Doch bisher wurden keine vernünftigen Lösung einer Freisprechanlage seitens der Herstellern angeboten. Mithilfe einer letztmaligen Ausnahme bis zum Jahresende, wird der Wirtschaft die Möglichkeit gegeben eine taugliche Lösung für Funk-Freisprecheinrichtungen zu beschaffen, bzw. anzubieten.
Vor diesem Hintergrund wird hiermit im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen letztmalig eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Verbot der Verwendung eines Funkgerätes ohne Freisprecheinrichtung gemäß § 23 Absatz 1a StVO erteilt, soweit der Verwender das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nutzt und nicht auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel zurückgreifen kann.
Diese Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022. Der Erlass (Az.: 58.88.05.10-000001) vom 16.12.2021 wird hiermit aufgehoben.
Ob nun weitere Bundesländer der Ausnahme von NRW folgen ist bisher leider nicht bekannt!
Quelle: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld und Erlass vom 29.06.2022 des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW Aktenzeichen 58.88.05.10-000001
 
Quelle (Bild und Text): Daniels Achim #nextDrive.de
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