Dr. Ulrich L. Rohde, N1UL/DJ2LR, erhält ARRL-Auszeichnung für seine technischen Leistungen

Die ARRL hat Dr. Ulrich L. Rohde, N1UL/DJ2LR, in einer Meldung auf ihrer Webseite als Empfänger des “Institute of Electrical and Electronics Engineers (IEEE) Photonics Society Engineering Achievement Award” für das Jahr 2022 bekannt gegeben. Der Preis des IEEE wird für herausragende technische Leistungen auf dem Gebiet der optoelektronischen Signalerzeugung und optischen Messgeräte für intelligente optische Netzwerke der nächsten Generation verliehen.

Dr. Rohde ist derzeit Partner von Rohde & Schwarz in München, Deutschland, und Vorsitzender der Synergy Microwave Corporation in Paterson, New Jersey. Er ist außerdem Präsident der Communications Consulting Corporation, Ehrenmitglied des Senats der Universität der Bundeswehr in München, Ehrenmitglied des Senats der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg und ehemaliges Mitglied des Board of Directors der Ansoft Corporation in Pittsburgh, Pennsylvania. Während seiner gesamten Laufbahn war er im Bereich der Mikrowellentechnologie tätig und wurde 2017 für seine Arbeit bei der Entwicklung von Software-Defined Radio (SDR) ausgezeichnet.

„Wir gratulieren Dr. Rohde zu dieser prestigeträchtigen Auszeichnung“, sagte Ed Hare, W1RFI, von der ARRL. „Wir in der Amateurfunkgemeinschaft haben lange von Dr. Rohdes Fachwissen profitiert. Seine Ratschläge und Anleitungen zu technischen Verfahren sowie seine Großzügigkeit waren für die ARRL-Mitglieder und unser Labor von unschätzbarem Wert.“ Im Jahr 2021 stiftete Rohde dem ARRL-Labor einen Rohde & Schwarz SMBV100A Vektor-Signalgenerator.

Dr. Rohde wird den Engineering Achievement Award 2022 auf der IEEE Photonics Conference im November in Vancouver, British Colombia, Kanada, erhalten.

Quelle: darc.de

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** Update **„Mikrofonverbot am Steuer“ – Übergangsfrist wird letztmalig verlängert

Die Frage ist geklärt: Wie lang gilt denn nun die letztmalige Übergangsfrist:

Funkgeräte ohne Freisprecheinrichtung erhalten Ausnahme in NRW

Seit dem 01.07.2021 gilt das Verbot zur Nutzung elektronischer Geräte aus § 23 Absatz 1a StVO auch für Funkgeräte ohne Freisprecheinrichtung.
Doch viele Kraftfahrer/innen müssen ein Funkgerät in Ihrer Tätigkeit nutzen. So sind zum Beispiel Kraftfahrer/innen in Fahrzeugen des Straßenbetriebsdienstes (z.B. Straßenmeistereien, Bauhöfe oder Winterdienst) auf die Verwendung von Funkgeräten zur Kommunikation und Koordination angewiesen. Im Bereich der Großraum- und Schwertransporte ist die Nutzung von Funk nach den Auflagen der Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST) zur Kommunikation zwischen Transport und Begleitfahrzeug bzw. Polizei häufig sogar ausdrücklich vorgeschrieben. Daneben werden Funkgeräte auch von Fahrschulen bei der Ausbildung oder von Kraftfahrern im Güterkraftverkehr zur Warnung vor Gefahrensituationen genutzt.
Doch bisher wurden keine vernünftigen Lösung einer Freisprechanlage seitens der Herstellern angeboten. Mithilfe einer letztmaligen Ausnahme bis zum Jahresende, wird der Wirtschaft die Möglichkeit gegeben eine taugliche Lösung für Funk-Freisprecheinrichtungen zu beschaffen, bzw. anzubieten.
Vor diesem Hintergrund wird hiermit im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen für das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen letztmalig eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 2 StVO vom Verbot der Verwendung eines Funkgerätes ohne Freisprecheinrichtung gemäß § 23 Absatz 1a StVO erteilt, soweit der Verwender das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nutzt und nicht auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel zurückgreifen kann.
Diese Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022. Der Erlass (Az.: 58.88.05.10-000001) vom 16.12.2021 wird hiermit aufgehoben.
Ob nun weitere Bundesländer der Ausnahme von NRW folgen ist bisher leider nicht bekannt!
Quelle: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld und Erlass vom 29.06.2022 des Ministeriums für Verkehr des Landes NRW Aktenzeichen 58.88.05.10-000001
 
Quelle (Bild und Text): Daniels Achim #nextDrive.de
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DARPA: Satelliten sollen Ionosphäre überwachen

Bildquelle: NASA (gemeinfrei)

Die Defense Advanced Research Project Agency (DARPA, USA) hat die erste Ausschreibung für ihr Ouija-Programm veröffentlicht, bei dem Sensoren auf „erdnahen Satelliten“ zum Einsatz kommen sollen, um neue Erkenntnisse über die Ausbreitung von HF-Funkwellen (Kurzwelle) in der Ionosphäre zu gewinnen. Aufgrund der hohen Dichte an geladenen Teilchen ist die Signalausbreitung in der Ionosphäre nur schwer vorhersehbar. Eine fortlaufende Überwachung der Ionosphäre in-situ (d. h. „unmittelbar am Ort“) würde erstmals kurzfristige und in Zeit und Raum detaillierte Vorhersagen in Echtzeit ermöglichen.

Ziel des Ouija-Programms ist es daher, sog. „VLEO-Satelliten“ (Very Low Earth Orbit – also Satelliten in sehr niedrigen Umlaufbahnen) in rund 200 bis 300 km Flughöhe zu starten, also deutlich unterhalb der Umlaufbahn der Internationalen Raumstation ISS, die in einer durchschnittlichen Höhe von bis zu 400 Kilometern um unseren Planeten kreist. Über jeweils einen KW-Empfänger an Bord der Satelliten soll die Ionosphäre im Bereich von 2 bis 30 MHz in Echtzeit kartiert werden. „Der VLEO-Höhenbereich, etwa 200 bis 300 km über der Erde, ist aufgrund seiner informationsreichen Umgebung, in der die ionosphärische Elektronendichte am höchsten ist, von besonderem Interesse“, so Jeff Rogers, Ouija-Programmmanager im Strategic Technology Office der DARPA. Die Antenne stellt bei dem Programm eine besondere Herausforderung dar, da effiziente HF-Antennen, die am unteren Ende des Bandes arbeiten, in der Regel lang sind. Bisherige Messkampagnen zur Erforschung der Ionosphäre sind in der Regel bodengestützt – mit dem Nachteil eines hohen Störpotentials in der Umgebung der Empfangsanlagen. „Ouija“ soll daher aus störarmer Höhe diese bodengestützten Messungen ergänzen. Letztendlich plant die DARPA die Entwicklung einer Lösung mit insgesamt sechs Satelliten bis Ende 2025.

Quelle: darc.de

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7. OV-Abend am 13. Juli 2022

Da hat sich unser Heinrich DH3JH ganz schön ins Zeug legen müssen, um diesen OV-Abend trotz teils widriger Umstände gut über die Bühne zu bringen und vorab gesagt, es ist ihm wirklich gut gelungen. Unser OVV Frank DC8EV befindet sich ja in vereinsfreier Zeit (Urlaub dürfen wir ja seit seinem Renteneintritt nicht mehr sagen 😊) und somit lag es an Heinrich, die notwendigen Vorbereitungen zu treffen. Und die hatten es in sich, wurde doch ganz kurzfristig von unsren Gastgebern (Gaststätte „Alt-Langenberg“) mitgeteilt, dass krankheitsbedingt die Küche geschlossen bliebe. Nun freuen sich aber unsere Mitglieder auch auf das leckere Essen beim gemütlichen Beisammensein und so musste Plan B gestartet werden. Rosi, die Schwägerin von Frank, erklärte sich kurzerhand bereit, für diesen Abend etwas zu zaubern. Und so brachte sie Frikadellen, Mettwürstchen und Gürkchen nebst den dazugehörigen Darreichungsutensilien mit, um die anwesenden Mitglieder und Gäste bewirten zu können. Natürlich in Absprache und freundlicher Genehmigung der Betreiber von „Alt-Langenberg“, die zum Dank selbstverständlich mitspeisen konnten.

Trotz Urlaubszeit und zahlreichen Krankmeldungen haben sich 13 Personen eingefunden, 11 Mitglieder und zwei Gäste. Ziemlich genau auf den Tag jährte sich die große Überflutung Langenbergs und so war das natürlich eins der Themen. Es wurde sich zurückbesonnen auf den OV-Abend, der so abrupt endete, weil die Langenberger Altstadt und somit auch unser Vereinslokal von den Fluten überrascht wurde. Auch die Thematik rund um das anstehende Mikrofonverbot im Auto und die damit verbundene letztmalige Verlängerung der Übergangsfrist wurde diskutiert. Neue Erkenntnisse zum geplanten OV-Heim wurden angerissen.

Christian DO1HCK aus L05 war dieses Mal als Gast dabei, wir alle kennen ihn aus unseren abendlichen Runden. Er nimmt sehr oft unter Portabelbedingungen an unseren Gesprächen teil, da er zu Hause noch nicht über die gewünschten Antennen verfügt. Er ist erst seit kurzem lizenziert, aber sehr aktiv mit einem IC-705 und verschiedenen Antennen unterwegs. Wirklich nett, dass er uns einmal persönlich besucht hat.

Graeme VK3XGA aus Melbourne in Australien (!) hat sein Vorhaben, uns bei nächster Gelegenheit einmal zu besuchen, an diesem Abend in die Tat umgesetzt. Wir kennen ihn sehr gut durch zahlreiche Kontakte über unseren Echolinkserver DG3LL-L. Und so konnten wir ihn an diesem denkwürdigen OV-Abend nun persönlich kennenlernen und herzlich in unserer Runde begrüßen. Wir hoffen in Zukunft auf einen KW Kontakt, irgendwann muss das ja mal klappen. Graeme war so freundlich, uns einiges aus seinem Leben zu berichten. Er ist 64 Jahre alt, selbstständiger Programmierer (auch für SDR Software) und mit einer deutschstämmigen Partnerin in Melbourne beheimatet. Er beschäftigt sich seit 40 Jahren mit Funk-Hardware und hat seit ca. 15 Monaten die Lizenz. Er ist sehr aktiv in SSB auf allen KW Bändern unterwegs. Der Neugier seiner Partnerin ist es geschuldet, dass er in Echolink nach deutschen, rheinländischen Stationen gesucht hat und dabei auf uns gestoßen ist, weil wir durch permanente Aktivität aufgefallen sind. Er erzählte uns, dass sein Club in Melbourne aus ca. 250 Mitgliedern besteht. Alle zusammen treffen sich selten, weil die Wohnorte sehr verstreut und weit voneinander entfernt liegen. Zu verschiedenen Barbecue Veranstaltungen bzw. auch Zoom Meetings treffen sich aber oft bis zu 35 Mitglieder und Freunde, allerdings zu den unterschiedlichsten Terminen. Einmal im Monat gibt es, wie bei uns, eine offizielle Veranstaltung. Wir haben ihm unsere Freude am Hobby und die Geschichte unseres Vereins, wie es in der Kürze der Zeit eben möglich war, umfangreich dargestellt. Die Kommunikation mit ihm in englischer Sprache war ohne Probleme in stets freundlicher und geduldiger Art möglich.

Und so endete dieser gelungene Abend mit dem üblichen Smalltalk über alles, was uns so bewegt und wird allen in schöner Erinnerung bleiben.

Fotos gibt es hier und wie immer auch unter Bilder/Audio/Video – Fotos

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9. Juli 1962 – Operation „Starfish Prime“

Heute vor sechzig Jahren wurde die Erde von einem der größten geomagnetischen Stürme getroffen. Doch der kam nicht von der Sonne. Am 9. Juli 1962 zündete das US-Militär einen thermonuklearen Sprengkopf mit einer Sprengkraft von 1450 kT TNT-Äquivalent in einer Höhe von 400 km. Zur Durchführung des Testes wurde eine Thor-Rakete mit einem Atomsprengkopf vom Johnston-Atoll aus gestartet, das im Pazifik rund 1300 km südwestlich von Hawaii liegt.

„Starfish Prime“, so der Name dieses Kernwaffentests, war ein Höhentest des Wasserstoffsprengkopfes W-49, der die Auswirkungen des elektromagnetischen Impulses untersuchen sollte. Was dann geschah, überraschte alle. Die durch „Starfish Prime“ ausgelösten Folgen waren weit stärker als erwartet, viele der eingesetzten Messgeräte fielen aus. Von Hawaii bis Neuseeland wurden Polarlichter gemeldet. KW-Radios verstummten, in Honolulu gingen 300 Straßenlaternen aus, wodurch wiederum mehrere Einbruchsalarmanlagen ausgelöst wurden. Es kam zu einem Ausfall einer Richtfunkstrecke, dadurch wurden zeitweilig die Telefonverbindungen zwischen Kauai und den anderen Hawaii-Inseln unterbrochen. Die freigesetzte Röntgenstrahlung führte zu einer mehrere Jahre lang nachweisbaren Ionisation der Magnetosphäre, wodurch sieben Satelliten funktionsuntüchtig wurden. So wurde zum Bespiel Ariel-1 nach vier Tagen wegen Leistungsabfall und Ausfall eines Rekorders unbrauchbar.

Das Foto zeigt die Aurora, die von „Starfish Prime“ erzeugt wurde – aufgenommen aus einem Aufklärungsflugzeug (U.S. Air Force 1352nd Photographic Group, Lookout Mountain Station. Courtesy of US Govt. Defense Threat Reduction Agency – gemeinfrei)

Quelle: darc.de

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„Mikrofonverbot am Steuer“ – Übergangsfrist wird letztmalig verlängert

Mit dem Erlass VM NRW vom 29.6.2022 – 58.88.05 10-000001 – hat das Ministerium für Verkehr des Landes NRW letztmalig eine generelle Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 II StVO vom Verbot der Verwendung eines Funkgerätes ohne Freisprecheinrichtung gemäß § 23 Absatz 1a StVO erteilt. Dies gilt, soweit der Verwender das Funkgerät zur Verbesserung der Verkehrssicherheit nutzt und nicht auf andere im Sinne von § 23 StVO zulässige Kommunikationsmittel zurückgreifen kann. Darüber berichtet Stefan Scharfenstein, DJ5KX.

Quelle: darc.de

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Neuer Fragenkatalog für die Amateurfunkprüfung

Seit über zwei Jahren arbeitet eine Taskforce an der Überarbeitung des Fragenkatalogs für die Amateurfunkprüfung. Das aus rund 75 ehrenamtlichen Mitarbeitenden bestehende Team hat unter Leitung des Referats für Ausbildung, Jugend und Weiterbildung (AJW) des DARC in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur jede einzelne Frage genau unter die Lupe genommen und neue Themen u.a. zur Digitaltechnik aufgenommen. Projektleiter Dr. Matthias Jung, DL9MJ, hat auf der HAM RADIO in Friedrichshafen nun einen Einblick in die Vorgehensweise der Taskforce und die neuen Inhalte gegeben.

Für alle, die den Vortrag nicht vor Ort sehen konnten, ist dieser jetzt als Aufzeichnung verfügbar. Vielen Dank an DD0UL und DK5WP für die spontane Aufzeichnung des Vortrags. Ebenfalls auf der HAM RADIO hat YouTuber Michael Reichardt, DL2YMR, ein exklusives Interview mit Matthias zum neuen Fragenkatalog geführt. Dieses ist jetzt auch veröffentlicht.
Vortrag: https://youtu.be/Tq9dXo24tYs
Interview: https://youtu.be/ohH8MrYLNa0

Quelle: darc.de

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