Saarländische Gymnasiasten fiebern Amateurfunk-Kontakt mit der ISS entgegen

Schüler- und Schülerinnen des Johannes Kepler-Gymnasiums (JKG) in Lebach bereiten sich zurzeit intensiv auf einen Funkkontakt mit dem saarländischen ESA-Astronauten Matthias Maurer, KI5KFH, vor. Der 51-jährige promovierte Werkstoffwissenschaftler aus Gronig umkreist seit November 2021 als erster Saarländer die Erde an Bord der Internationalen Raumstation ISS.

Bei seinem Überflug am Freitag, 4. Februar, ist im Zeitraum von 12:37 bis 12:47 Uhr (MEZ) ein direkter Amateurfunk-Kontakt geplant von Kindern und Jugendlichen des JKG Lebach mit Astronaut Matthias Maurer an Bord der ISS. Der Funkkontakt soll voraussichtlich im 2-m-Band erfolgen. Erfahrungsgemäß wird hier als Down-Link-Frequenz 145,800 MHz benutzt. Welche genauen Frequenzen für diesen Funkkontakt tatsächlich in Anspruch genommen werden, wird dem JKG Lebach von der ESA unter Vermittlung der ARISS, also der Projektorganisation „Amateurfunk auf der ISS“, erst kurzfristig mitgeteilt. Das JKG Lebach ist im Saarland die einzige Schule, deren Schülerinnen und Schüler in diesem Jahr die Möglichkeit haben, mit der ISS unter Nutzung von Amateurfunk direkt zu kommunizieren. Fachlehrer Stephan Zimmermann, DL3CM, Mitglied des OV Schwarzwälder Hochwald (Q21), koordiniert das Schulprojekt im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft Technik & Amateurfunk. Beim Überflug der ISS werden die elf bis 18 Jahre alten Schülerinnen und Schüler für knapp zehn Minuten Gelegenheit haben, Astronaut Matthias Maurer Fragen zu stellen und dessen Antworten am Funkgerät zu hören. (Quelle: Dieter Lorig, DK4XW)

Bild: Die Schüler Mats Lenhof (rechts) und Benjamin Demmer (links) bereiten sich am JKG Lebach gemeinsam mit Lehrer Stephan Zimmermann, DL3CM, auf das Funkgespräch mit dem saarländischen ESA-Astronauten Matthias Maurer, KI5KFH, vor.

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Ausnahmegenehmigung: Auch in Schleswig-Holstein verlängert

Die bis zum 31.12.2021 bestehende Ausnahmegenehmigung für die Nutzung von Funkgeräten ohne Freisprecheinrichtung durch den Fahrer wird nun auch in Schleswig-Holstein verlängert. Diese Ausnahmeregelung gilt in Schleswig-Holstein vorerst bis zum 30. Juni 2022. Nachzulesen unter www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/Presse/PI/2021/IV_2021/211230_Verlaengerungen_Lkw_Mobilsprechgeraete.html.

In Bundesländern, in denen es keine Ausnahmeregelung gibt, ist die Nutzung gemäß §23 Abs. 1A der STVO untersagt und wird mit einem Bußgeld geahndet. Darüber berichtet der Hamburg-Rundspruch.

Quelle: darc.de

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