Befristete Erlaubnisse für den Amateurfunkdienst verlängert
- Beitrags-Autor:Michael Herzmann
- Beitrag veröffentlicht:22. Dezember 2022
- Beitrags-Kategorie:Allgemein
Im Einzelnen bedeutet dies:
- 6-m-Band: Im Frequenzbereich 50,0 – 50,4 MHz dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse A auch 2023 mit maximal 750 Watt PEP senden, Inhaber der Genehmigungsklasse E mit 100 W PEP – ausschließlich bei horizontaler Polarisation. Von 50,4 bis 52,0 MHz sind lediglich 25 W PEP gestattet. Contestbetrieb ist zulässig.
- Im 4-m-Band (70,150 – 70,210 MHz) dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse A mit 25 W ERP arbeiten; ausschließlich horizontale Polarisation ist zulässig.
- Im 160-m-Band darf an Wochenenden in den Bereichen 1850 – 1890 kHz und 1890 – 2000 kHz mit der vollen zulässigen Sendeleistung der jeweiligen Genehmigungsklasse A bzw. E gearbeitet werden. Nur zu diesen Zeiten ist dort auch Contest-Betrieb erlaubt.
- Im 13- und im 6-cm-Band dürfen Inhaber der Genehmigungsklasse E im Bereich von 2320 – 2450 MHz bzw. 5650 – 5850 MHz auch 2023 mit max. 5 W PEP arbeiten. Damit ist Hamnet-Nutzung weiterhin möglich.
Das Amtsblatt der Bundesnetzagentur kann unter https://www.bnetza-amtsblatt.de/download/99 heruntergeladen werden.
Quelle: darc.de