Bundesnetzagentur verbietet Verkauf und Nutzung von Wasservitalisierer
- Beitrags-Autor:Michael Herzmann
- Beitrag veröffentlicht:12. März 2021
- Beitrags-Kategorie:Allgemein
„Unser Prüf- und Messdienst sorgt dafür, dass Frequenzen störungsfrei genutzt werden können“, sagt Dr. Wilhelm Eschweiler, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. „Gleichzeitig schützen wir mit dem Vertriebsverbot Verbraucher davor, viel Geld für ein Gerät auszugeben, das sie nicht benutzen dürfen.“ Nach Angaben des Herstellers soll der Wasservitalisierer das Wasser mittels einer Handsonde energetisieren und dadurch die Selbstheilungskräfte des Körpers aktivieren. Das Gerät kostet rund 8000 € und wurde mehr als 2400 Mal von Verbrauchern in Deutschland gekauft. Verbraucher, die den Wasservitalisierer gekauft haben, dürfen das Gerät zwar behalten, es aber bis auf weiteres nicht mehr benutzen.
Nachdem zahlreiche Störungsmeldungen bei der Bundesnetzagentur eingegangen waren, hatte der Prüf- und Messdienst Ermittlungen eingeleitet und den Wasservitalisierer im Messlabor Kolberg geprüft. Es wurde festgestellt, dass das Gerät eine fehlerhafte Konformitätserklärung besitzt und eine unzulässige Störaussendung erzeugt. Der Wasservitalisierer erfüllt damit nicht die grundlegenden Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Bilder des Wasservitalisierers finden Sie hier: www.bnetza.de/wasservitalisierer.
Die Bundesnetzagentur hat neben dem erlassenen Nutzungs- und Vertriebsverbot auch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Europäische Kommission über den Fall informiert, da sie der Auffassung ist, dass die Geräte auch in den anderen Mitgliedsstaaten vertrieben werden. Der Hersteller des Wasservitalisiserers hat mittlerweile Warnhinweise auf seiner Internetseite für die Nutzung des Geräts in Deutschland aufgenommen. Wirtschaftsakteure in Deutschland können bezüglich des Wasservitalisierers innnerhalb einer vierwöchigen Frist eine Stellungnahme als Brief oder E-Mail abgeben.
Der Prüf- und Messdienst beseitigt Funkstörungen und hilft bei Problemen mit Telekommunikationsdiensten, die keine betrieblichen Ursachen haben. Störungen können durch ungewollte oder unzulässige Funkaussendungen oder andere elektromagnetische Effekte verursacht werden. Die Bundesnetzagentur ist an 19 Standorten im Bundesgebiet mit Messfahrzeugen vertreten und betreibt ein akkreditiertes Messlabor für die Marktüberwachung und eine Satellitenmessstelle. Verbraucher und Unternehmen, die eine Funkstörung melden wollen, können sich an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur wenden. Diese ist jederzeit unter 04821 89 55 55 oder per E-Mail: funkstoerung(at)bnetza.de erreichbar. Die Störungsbearbeitung durch den Prüf- und Messdienst vor Ort sind für den Störungsmeldenden gebührenfrei. Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten, soweit die Störungen unverschuldet verursacht werden.
(Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur)
Lesen Sie dazu auch: Ulrich Müller, DK4VW: „Wasser-Vitalisierer stören im 2-m-Band“, CQ DL 11/20, S. 57