BNetzA informiert über Amateurfunkprüfungen und Corona

Auf ihrer Webseite informiert die Bundesnetzagentur am 18. November über „Hinweise zu Prüfungen: Ablauf im Rahmen der aktuellen Situation rund um das Coronavirus (COVID-19)“. Neben den bekannten „AHA+L“-Regeln weist die Behörde auf das Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske hin. An den Standorten Berlin, Nürnberg und München sind ausschließlich FFP2-Masken zulässig.

Geimpfte Prüflinge müssen einen Nachweis einer vollständigen Impfung vorlegen, Genesene benötigen einen PCR- oder anderen Nukleinsäurenachweis, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Alle anderen Teilnehmer benötigen eine Bescheinigung über einen erfolgten negativen Schnelltest innerhalb der letzten 24 Stunden vor Beginn der Prüfung. Am Standort Reutlingen gilt pauschal die 2G-Regel. Den Infoflyer finden Sie unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/Pruefungstermine/HinweisCovid.html.

Quelle: darc.de