BNetzA will Amateurfunkprüfungen wieder aufnehmen

„Auf Basis der derzeit geltenden Bestimmungen zum Schutz vor Neuinfizierungen kann für einzelne Prüfungsstandorte der Prüfungsbetrieb mit verminderter Anzahl an Teilnehmern je Termin wiederaufgenommen werden“ – darüber informiert die Bundesnetzagentur aktuell auf ihrer Webseite. Wegen der Corona-Pandemie hatte die Behörde den Betrieb von Amateurfunkprüfungen pausiert: „Aufgrund der Situation rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) hatte sich die Bundesnetzagentur dazu entschlossen alle geplanten Amateurfunkprüfungen abzusagen.

Darüber hinaus hatten wir darum gebeten von Anmeldungen zur Prüfungen abzusehen.“ Ab sofort könne man, so die BNetzA, wieder Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung einreichen. In einer PDF-Datei gibt die BNetzA eine Übersicht, an welchen Standorten wieder Prüfungen stattfinden können: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/Termine.pdf?__blob=publicationFile&v=1. Die BNetzA ist darüber hinaus bemüht, an allen üblichen Standorten wieder Prüfungen anzubieten. Für Prüfungsteilnehmer, die bereits eine Einladung erhalten haben, teilt die Behörde folgendes mit: „Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, die bereits zu einer Prüfung eingeladen wurden und deren Prüfung abgesagt werden musste, erhalten von uns weitergehende Informationen auf dem Postweg.“ Abschließend weist die BNetzA darauf hin, dass alle Einladungen zu Amateurfunkprüfungen unter dem Vorbehalt der weiten Entwicklung der Corona-Pandemie stehen. Darüber berichtet die Behörde auf ihrer Webseite unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/_functions/faq_Amateurfunk-table.html.

Quelle: darc.de

 
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90 Jahre Junker

Diese Taste hatten viele von uns in der Hand. Vor 90 Jahren, am 11. November 1931 erhielt Joseph Junker dafür das Reichspatent Nr. 613176. Daran möchten wir mit unserem Funkbetrieb unter DP90JMT erinnern. Das DARC Team SES bringt dieses Sonderrufzeichen mit dem SDOK 90JMT von Juni bis November in die Luft. Ein Sonderdiplom in CW kann über das DCL erreicht werden. Die Bedingungen finden sich auf der Webseite des Referats DX. Viel Erfolg!
73, Ric, DL2VFR Referatsleiter DX im DARC e.V.

Quelle: darc.de

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60. Jahrestag des Inkrafttretens des Antarktisvertrages

Der Antarktisvertrag ist eine  Übereinkunft, die festlegt, dass die unbewohnte Antarktis zwischen 60 und 90 Grad südlicher Breite ausschließlich friedlicher Nutzung, besonders der wissenschaftlichen Forschung, vorbehalten bleibt. Er trat vor 60 Jahren am 23. Juni in Kraft. Daran möchten wir mit dem Sonderrufzeichen DR60ANT erinnern. Von Juni bis Jahresende bringt das DARC Team SES damit auch den SDOK 60ANT in die Luft. 73 Ric, DL2VFR Referent DX im DARC e.V. 

Quelle: darc.de

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Bahrain und Kirgisistan treten der IARU bei

Die IARU-Mitgliedsgesellschaften haben dafür gestimmt, die Bahrain Amateur Radio Society (BARS) und die Amateur Radio Union of the Kyrgyz Republic (ARUKR) als Mitglieder aufzunehmen. Die IARU gratuliert sowohl ARUKR als auch BARS und heißt sie und ihre gesamte Mitgliedschaft willkommen. Die BARS wurde am 23. Juli 2020 gegründet und ist rechtlich registriert/anerkannt, um die Funkamateure von Bahrain zu vertreten.

Mit Stand September gab es 15 Mitglieder von insgesamt 88 Funkamateuren im Land. ARUKR wurde am 25. Oktober 2013 gegründet und ist ebenso rechtlich registriert/anerkannt, um die Funkamateure von Kirgisistan zu vertreten. Im Oktober 2019 waren alle 110 Funkamateure des Landes Mitglied von ARUKR.

Quelle: darc.de

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