Vorhabenplan und Amateurfunkprüfungen in Pandemiezeiten

Am 30. April sind zwei Vorstandsinformationen auf der DARC-Webseite erschienen. In der ersten gibt der Vorstand die Antwort der Bundesnetzagentur auf die DARC-Stellungnahme zum Entwurf des Vorhabenplans der BNetzA für das Jahr 2021 zur Kenntnis.

Inhaltlich geht die BNetzA hier auf Themen zum Verbraucherschutz, Frequenzregulierung, Digitalisierung der Amateurfunkverwaltung und Novellierung der Amateurfunkverordnung, Normierung im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit sowie den Einsatz des Prüf- und Messdienstes bei der Störungsbearbeitung ein. Hinsichtlich der Überarbeitung der Amateurfunkverordnung (AFuV) nach 15 Jahren signalisiert die Behörde, dass sie die Anregungen des RTA aufgreifen und die Möglichkeiten des Amateurfunks erweitern will.

Die zweite Vorstandsinformation hat das Thema Amateurfunkprüfungen in Pandemiezeiten zum Ziel. Das Referat 225 der BNetzA hatte die zuvor gemachten Vorschläge des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) bzw. DARC für gut befunden. Allerdings wurden wohl in letzter Sekunde vom „Planungsstab C“ der BNetzA Prüfungen für Amateurfunkzeugnisse abgelehnt. Aus diesem Grund hat der RTA nun das beigefügte Schreiben in der Vorstandsinformation an den Präsidenten der BNetzA, Herrn Jochen Homann gesandt. Der RTA drückt darin auch seine Besorgnis aus, dass die Behörde offenbar Prüfungen zum Erwerb von Flugfunkzeugnissen, u.a. im privaten Bereich, ab sofort wieder aufnehmen will. Die Vorstandsinformation zum Vorhabenplan lesen Sie auf der DARC-Webseite (vorheriger Login als Mitglied erforderlich) unter https://www.darc.de/nachrichten/vorstandsinformationen/. Die zweite Vorstandsinformation über die Amateurfunkprüfungen können Sie ab nächster Woche an gleicher Stelle lesen…

Quelle: darc.de

 
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Jüngste Aktivitäten zu Koexistenzstudien im 23-cm-Band

Die IARU vertritt weiterhin die Interessen der Funkamateure in den Diskussionen über die Koexistenz der Galileo/GLONASS-Satellitennavigationsdienste im 23-cm-Band in den CEPT-Projektteams. Das jüngste Treffen des CEPT SE40 Projektteams fand vom 24. bis 26. März statt und die IARU-Region 1 wurde von Barry Lewis, G4SJH (Region 1 SRLC chair) vertreten. Bei diesem Treffen wurden die ersten Koexistenzberechnungen von einer CEPT-Verwaltung vorgestellt, basierend auf einigen anfänglichen Annahmen über den Betrieb des Amateurfunkdienstes.

Die IARU arbeitet weiter mit den Regulierungsbehörden zusammen, um die Details dieser Annahmen zu verfeinern und sie und die Berechnungen repräsentativer für die typischen Eigenschaften von Amateurfunkstationen und die Bandnutzung zu machen. Diese ersten Berechnungen werden nur als Ausgangspunkt betrachtet. Die Versammlung war sich einig, dass weitere Arbeiten notwendig sind, um die Berechnungen zu einer umfassenderen Studie zu entwickeln.

Messkampagnen haben gezeigt, dass das Potenzial für eine Koexistenz sehr stark von der Frequenz der Amateurfunksendungen im 23-cm-Band in Bezug auf die Empfängerbandbreite des Radionavigation Satellite Service (RNSS) abhängt. Dieser Aspekt muss noch genauer betrachtet werden, sobald die ersten Szenarien und Berechnungen abgestimmt sind.

Darüber hinaus hat die IARU weiterhin Fragen zu den von den RNSS-Empfängern geforderten Schutzkriterien und insbesondere dazu, wie sie sich auf das Betriebs- und Dienstleistungsverhalten von RNSS beziehen. Die IARU hat dafür gesorgt, dass die in der CEPT verwendeten Informationen über Funkamateure und Amateurfunkdienste mit denen übereinstimmen, die bei den parallelen Arbeiten in der ITU-R in Bezug auf WRC-23 AI 9.1b verwendet werden. (Im Funksektor, kurz ITU-R, werden technische Entwicklungen rund um die Funktechnologie diskutiert, Berichte erstellt und Empfehlungen an die Verwaltungen ausgesprochen.)

Quelle: darc.de (Übersetzung aus https://www.iaru-r1.org/2021/recent-activity-on-the-23cm-band-rnss-coexistence-studies/)

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