Die Bundesnetzagentur hat den Frequenzplan gemäß § 54 Telekommunikationsgesetz (TKG) überarbeitet. Darüber informiert die Behörde in der Verfügung 1/2021 in ihrem Amtsblatt 1 vom 13. Januar 2021. Eingeflossen sind Änderungswünsche der betroffenen Bundes- und Landesbehörden, betroffene Kreise sowie die beteiligte Öffentlichkeit. Auch der Beirat der Behörde wurde angehört und Einvernehmen mit dem Verteidigungsministerium und den Ländern hergestellt, heißt es in der Verfügung der BNetzA.
Der Frequenzplan enthält Festlegungen für die Nutzungsmöglichkeiten im Bereich von 9 kHz bis 3 GHz. Den aktualisierten Frequenzplan stellt die Behörde auf ihrer Webseite unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Grundlagen/Frequenzplan/frequenzplan-node.html zum Herunterladen zur Verfügung.
Quelle: darc.de