Online-AfuBarcamp kurz und knackig, zum Ausprobieren!

Ein Barcamp ist eine dynamische, lebendige Veranstaltung. Das Programm entsteht erst im laufenden Prozess aus den Interessen und Ideen der Teilnehmenden. Jedes AfuBarcamp ist ein bisschen anders, man weiß nie genau, was kommt, aber immer gibt es zufriedene Teilnehmende. Die haben uns beim letzten Mal gebeten, unsere AfuBarcamps bitte häufiger anzubieten. Darauf gehen wir gerne ein, gleichzeitig wollen wir interessierten Neueinsteigern eine bequeme Gelegenheit bieten, diese Veranstaltungsform für sich auszuprobieren.

Deshalb veranstaltet das AJW-Referat des DARC jetzt das kürzeste AfuBarcamp aller Zeiten. Es findet statt am kommenden Mittwoch, dem 13.1. und dauert nur einen Abend, von 19 Uhr bis 22.15 Uhr. Eine vorherige Anmeldung ist diesmal nicht nötig. Wir nutzen wieder das bewährte BigBlueButton Videokonferenz- und Schulungssystem des DARC. Einen Tag davor, am Dienstagabend von 19 bis 20 Uhr, bieten wir außerdem eine BigBlueButton-Einführung. Wer sich damit noch nicht oder noch nicht gut auskennt, kann die eigene Technik testen und sich mit dem System vertraut machen. Wir führen dabei auch in Möglichkeiten von BigBlueButton ein, die normalerweise Vortragenden vorbehalten sind: Bei unserem Online-AfuBarcamp stehen diese Möglichkeiten allen zur Verfügung. Weitere Informationen und die Hinweise zum Einstieg gibt es auf https://www.afubarcamp.de. Darüber berichtet Andreas Krüger, DJ3EI.

Quelle: darc.de

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Prüf- und Messdienst beseitigte in 2020 über 3500 Störungen

Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2020 trotz Corona-Pandemie über 3500 Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten vor Ort ermittelt und beseitigt. Jede vierte Störung betraf einen sicherheits- oder systemrelevanten Funkdienst, beispielsweise von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, den Flugfunk und öffentliche Mobilfunknetze. „Wir gewährleisten eine störungsfreie Kommunikation für systemrelevante Funk- und Telekommunikationsdienste auch während des Lockdowns“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Umfassende Hygiene- und Abstandsregelungen sicherten ab März die Außeneinsätze und die Auftragsbearbeitung vor Ort. Auch die Erreichbarkeit der Störungsannahme und die bundesweite Einsatzbereitschaft des Prüf- und Messdienstes war rund um die Uhr an 7 Tagen in der Woche gewährleistet.

Der Prüf- und Messdienst ist immer dann gefragt, wenn Beeinträchtigungen von Funk- und Telekommunikationsdiensten keine betrieblichen Ursachen haben, sondern durch ungewollte oder unzulässige Funkaussendungen oder andere elektromagnetische Effekte verursacht werden. Neben der Funkstörungsbearbeitung und präventiven Überprüfungen von Frequenzzuteilungen kontrolliert der Prüf- und Messdienst u.a. die Umsetzung von Versorgungsverpflichtungen im Mobilfunk und die Einhaltung von Grenzwerten der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit. Des Weiteren sucht der Prüf- und Messdienst nach Frequenznutzungen ohne Frequenzzuteilung und stellt bei Großveranstaltungen sicher, dass Frequenzen störungsfrei für die unterschiedlichsten Funkanwendungen genutzt werden können.

Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur ist an 19 Standorten im Bundesgebiet mit Messfahrzeugen vertreten, um flächendeckend Aufgaben wahrzunehmen. Darüber hinaus werden ein akkreditiertes Messlabor für die Marktüberwachung und eine Satellitenmessstelle betrieben. Verbraucher und Unternehmen, die eine Funkstörung melden wollen, können sich an die Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur wenden. Diese ist jederzeit unter Tel. 04821-895555 oder per E-Mail unter funkstoerung(at)bnetza.de erreichbar. Hier wird geklärt, ob die gemeldete Störung in die gesetzliche Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fällt. Sollte die Störung betrieblicher Natur sein, wird der Anfragende beraten, an wen er sich wenden sollte. Dieser Service und die Störungsbearbeitung durch den Prüf- und Messdienst vor Ort sind für den Störungsmeldenden gebührenfrei. Auch die Verursacher von Störungen müssen keine Gebühren befürchten, soweit die Störungen unverschuldet verursacht werden.

(Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur)

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