FROHE WEIHNACHTEN und ALLES GUTE für 2021

Hallo Ihr Lieben von R07,

dieses Jahr war alles anders. Noch im Februar wurde bei einem der letzten „Live-OV-Abende“ der neue R07-Vorstand gewählt. Auch im März trafen wir uns wieder zum OV-Abend im „ALT-LANGENBERG“. Kurz danach war damit Schluss. Der erste „Lock Down“ bremste uns alle aus.  Aber R07 hat das Beste aus der Situation gemacht. Die OV-Abende April, Mai, Juni und Juli fanden „virtuell“ mittels ZOOM-Video-Konferenz statt. So konnten wir uns wenigstens sehen und mittels der Kamera auch etwas zeigen. Ein Ersatz und 100mal besser als Nichts, finden wir. War doch eine GUTE Erfahrung, oder?

Die allabendliche R07-Funk-Runde auf 145,425MHz/FM tat ihr Übriges dazu. Wir sind ein toller OV, das zeigen auch die Rückmeldungen aus der Nachbarschaft. Im August und September hatten wir dann wieder „echte“  OV-Abende im Außenbereich des „ALT-LANGENBERG“. Und dann….. dann war auch damit wieder Schluss. Nun sind wir alle im zweiten „Lock Down“ und freuen uns auf ein Weihnachtsfest, welches bestimmt anders gefeiert wird…… aber nicht unbedingt schlechter. Vielleicht besinnlicher als sonst, vor Allem GESUND.

Der gesamte R07-Vorstand wünscht Euch, Euren Familien und Freunden FROHE WEIHNACHTEN und ALLES GUTE verbunden mit der Zuversicht, das 2021 besser wird. Der „Ideenspeicher“ ist gut gefüllt und wir werden (sobald es möglich wird) vieles nachholen können.

Beste Grüße / 73 vom gesamten R07-Vorstand

Frank/DC8EV, Heinrich/DH3JH, Herbert/DG3LL und Horst/DL2ECB

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OE: Zuteilung von 630 m und 60 m

Dank der ständigen Bemühungen des ÖVSV hat die österreichische Fernmeldebehörde die Freigabe für das 630-m-Band und für das 60-m-Band bekannt gegeben.

Die wichtigsten Bestimmungen der Verordnung sind:

Die Frequenzbereiche 472,0 – 479,0 kHz und 5351,3 – 5366,5 kHz werden für den Amateurfunkdienst auf sekundärer Basis nach der Vollzugsordnung für den Funkdienst international und nach der FNV national zur Nutzung mit bestimmten Leistungsbeschränkungen zum Schutz anderer Funkdienste freigegeben. Aussendungen des sekundären Funkdienstes dürfen andere Funkdienste, für die die Frequenzbereiche gewidmet sind, nicht stören und haben selbst keinen Anspruch auf Schutz vor Störungen.

Funkamateure der Lizenzklasse 1 dürfen die Frequenzbereiche 472,0 – 479,0 kHz und 5351,3 – 5366,5 kHz unter Einhaltung der in der FNV aufgeführten Bestimmungen und Bedingungen nutzen:

  • Frequenzbereich: 472,0 – 479,0 kHz, sekundär, maximale abgestrahlte Leistung: 1 Watt EIRP; max. Bandbreite der Übertragung: Es gelten sinngemäß die Bestimmungen der AFV.
  • Frequenzbereich: 5351,3 – 5366,5 kHz, sekundär, maximale abgestrahlte Leistung: 15 Watt EIRP; max. Übertragungsbandbreite: Es gelten sinngemäß die Bestimmungen der AFV.

Quelle: darc.de

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In eigener Sache…

Unser erstes Video ist nun online. Helmut, DL2ECL stellt in diesem eindrucksvollen Filmchen den Tornisterempfänger Torn.E.b. vor, allgemein auch als Empfänger Bertha bekannt. Der mögliche Frequenzbereich von 96,6 kHz bis zu ganzen 7095 kHz war zu jener Zeit enorm und auch für fast alle Funkbereiche einsetzbar. Die einzelnen Frequenzen waren in 8 Teilbereiche gegliedert:

  1. 96,6 – 177,2 kHz
  2. 171 – 313,7 kHz
  3. 304 – 558,5 kHz
  4. 540 – 990 kHz
  5. 955 -1740 kHz
  6. 1674 – 3075 kHz
  7. 2920 – 4820 kHz
  8. 4360 – 7095 kHz

Diese 8 Teilbereiche waren durch einen Spulenrevolver (Trommel) stufenweise einstellbar. Der Torn.E.b. war bestückt mit vier RV 2 P 800 Röhren. Sogenannte Störer konnten durch einen NF- Tonfilter ausgeblendet werden.

Aber seht selbst…. wunderbar moderiert von Helmut, gefilmt und bearbeitet von Heinrich / DH3JH. Vielen Dank dafür. Hier geht’s direkt zum Video.

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BNetzA: Befristete Erlaubnis für das 160-m-Band bis Ende 2021 verlängert

Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) werden gemäß Amtsblatt 24 der BNetzA vom 23.12.2020 (Anhang) bei der Nutzung der Frequenzbereiche 1850 – 1890 kHz und 1890 – 2000 kHz im Amateurfunk bis zum 31. Dezember 2021 die folgenden Abweichungen von den Nutzungsbestimmungen gestattet:
1. In den Frequenzbereichen 1850 – 1890 kHz und 1890 – 2000 kHz wird die Verwendung einer Sendeleistung von maximal 750 Watt PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse A an Wochenenden gestattet.
2. In den Frequenzbereichen 1850 – 1890 kHz und 1890 – 2000 kHz wird die Verwendung einer Sendeleistung von maximal 100 Watt PEP durch Inhaber einer Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst der Klasse E an Wochenenden gestattet.
3. In den Frequenzbereichen 1850 – 1890 kHz und 1890 – 2000 kHz wird die Teilnahme an Amateurfunk-Wettbewerben (Kontestbetrieb) an Wochenenden gestattet.
 
Im gleichen Amtsblatt finden sich auch Verlängerungen befristeter Erlaubnisse für die Bereiche 2320 – 2450 MHz, 5650 – 5850 MHz, 50 – 52 MHz und 70,150 – 70,200 MHz.
Quelle: Tom Kamp via Facebook DARC
 
 
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Island: 1850-kHz-Zuweisung erneuert

Der isländische Amateurfunkverband IRA erhielt am 4. Dezember eine positive Antwort von der Post- und Telekommunikationsverwaltung (PTA) auf ihren Antrag auf Erneuerung der Genehmigung zur Nutzung von 1850 – 1900 kHz in internationalen Wettbewerben (Conteste) im Jahr 2021.
Die Genehmigung wird mit voller Zustimmung des Maritime Watch Center erteilt, das für die Nutzung von Frequenzen in diesem Frequenzbereich Vorrang hat. Diese Nutzung unterliegt den gleichen Anforderungen, die für den Frequenzbereich 1810 – 1850 kHz in einer Verordnung festgelegt sind, aber die Post- und Telekommunikationsverwaltung hat die folgenden erhöhten Bedingungen gestellt:
  • Die Genehmigung wird nur während der angegebenen internationalen Wettbewerbe erteilt;
  • G-Lizenznehmer sind berechtigt, die volle Leistung zu nutzen, bis zu 1 kW; N-Lizenznehmer genießen die gleichen Frequenzrechte, aber die Leistungsbegrenzung basiert auf einem Maximum von 10 W.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte http://www.ira.is/25713-2/.
Dank an Tom Kamp, HF-Referent DARC via Facebook (mein Isländisch ist leider nur stark ausbaufähig)
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Täglich das aktuelle Funkwetter jetzt auch bei Telegram

Für Kurzwellenamateure hat mit der nun wieder aktiver gewordenen Sonne eine spannende Zeit begonnen. Der neue Sonnenzyklus 25 hat nicht nur zwischenzeitlich den solaren Fluxindex auf über 100 Einheiten gebracht, sondern Flareausbrüche und neue Sonnenflecken tauchen inzwischen in so kurzen Abständen auf, wie es seit Jahren nicht mehr zu beobachten war. Das HF-Referat des DARC begleitet diese Entwicklung mit den wöchentlichen Funkwetterberichten im Deutschland-Rundspruch und bei Radio DARC.

Es gibt zudem auch tägliche Funkwetter-Kurzberichte des HF-Referates bei Facebook und Twitter – 365 Tage im Jahr, mit den aktuellen Angaben zum solaren Flux, der Sonnenfleckenrelativzahl, einer Vorhersage der Geomagnetik für die kommenden 24 Stunden und vieles mehr. Neu dazu gekommen ist das Angebot bei Telegram unter t.me/funkwetter. Innerhalb kürzester Zeit konnten bereits fast 400 Abonnenten gewonnen werden. Neue Flare-Ausbrüche, die Vorhersage geomagnetischer Stürme? Hier sind sie immer gut informiert und können ihre Kurzwellen-Aktivitäten planen. Ein Angebot auch für Kurzwellenhörer: https://t.me/funkwetter. Darüber berichtet Tom Kamp, DF5JL, HF-Referent des DARC.

Quelle: darc.de

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Keine Amateurfunkprüfungen bis 20.1.2021

Die Bundesnetzagentur meldet auf ihrer Webseite, dass aufgrund der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit der dynamischen Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) bis vorerst Mitte Januar 2021 keine Amateurfunkprüfungen mehr stattfinden. Prüfungstermine ab dem 20.01.2021 bleiben zunächst unter Vorbehalt bestehen.

Weiterhin bittet die Bundesnetzagentur darum, auf Anmeldungen zu Prüfungen zu verzichten und erst dann Anträge auf Zulassung zur Teilnahme an einer Amateurfunkprüfung zu stellen, wenn neue Prüfungsplätze veröffentlicht wurden. Hierüber wird die Bundesnetzagentur zu gegebener Zeit informieren.

Den Link zur Mitteilung der BNetzA finden Sie unter: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/amateurfunk_node.html?fbclid=IwAR3bWVbQKuNMH_lGIEsTS_ljzVTWTQRXJBOBMmoxd3y7_OA2DBQRBvDg7v4

Quelle: darc.de

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Änderungen bei Frequenzbereichen in Finnland

Am 24.04.2020 traten in Finnland neue Bestimmungen zur Frequenzzuweisung in Kraft. Das 23-cm-Band 1240–1300 MHz ist seitdem in Finnland kein Amateurfunkband mehr. Der Bereich 23 cm darf nur noch mit Sondergenehmigung benutzt werden, die zeitlich befristet erteilt werden kann, solange das Galileo-System noch nicht vollständig in Betrieb ist. Durch den Verlust des 23-cm-Bandes sind in Finnland u.a. wesentliche Möglichkeiten des Amateurfunk-Fernsehens entfallen. Der finnische Amateurfunkverband SRAL schlägt nun als Ersatz die Nutzung des Teilbereiches 220–225 MHz durch den Amateurfunkdienst vor.

Andererseits hat die finnische Fernmeldeverwaltung die Rundfunkdienste inzwischen aufgefordert, Frequenzbedarf anzumelden für den Broadcast-Frequenzbereich 470–960 MHz. Daraufhin schlug der finnische Amateurfunkverband Suomen Radioamatööriliitto SRAL der Behörde vor, eine Ausgabefrequenz für ATV in einem „Broadcast“-Status in diesem Frequenzbereich zuzulassen, und zwar im Bereich 902–928 MHz, der bereits in Region 2 durch den Amateurfunkdienst benutzt werden darf. Die zugehörige Eingabefrequenz könnte in einem anderen Frequenzbereich liegen, beispielsweise bei 2,4 GHz. Die Fernmeldebehörde teilte dazu allerdings mit, sie sehe die Aussendung eines Amateurfunkrelais nicht als „Broadcast“-Aussendung an und sehe auch wegen anderweitiger Nutzer im 900-MHz-Bereich keine Möglichkeit einer Zuweisung an den Amateurfunkdienst.

Zwischenzeitlich hat die Behörde die Funkdienste aufgefordert, Vorschläge zur künftigen Nutzung des in Finnland bis 31.3.2020 für digitale Fernsehsendungen benutzten und frei werdenden Frequenzbereiches 174–230 MHz zu machen. Diese Gelegenheit hat die SRAL nun ergriffen und schlägt als andere Möglichkeit des Ersatzes für das verlorene 23-cm-Band vor, die Nutzung des Teilbereiches 220–225 MHz durch den Amateurfunkdienst zu ermöglichen. Die Zuweisung 220–225 MHz würde der Frequenzzuweisung an den Amateurfunkdienst in der Region 2 entsprechen. Darüber berichtet Gerd Müller, DL2SB/OH5SB, vom DARC-Auslandsreferat 

Quelle: darc.de

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